Versicherungsvergleich Berufsunfähigkeitsversicherung
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer sinnvoll?

Diese Frage kann nur mit einem klaren JA beantwortet werden.
Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt.
Das existentielle Risiko, wenn man nicht mehr arbeiten kann, wird von vielen Leuten unterschätzt oder verdrängt.
Wer wegen Unfall oder Krankheit vor Beginn des Rentenalters in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, also
berufsunfähig ist, hat ein grosses Problem.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt an alle nach 1960 geborenen Personen nur noch die sogennannte
Erwerbsunfähigkeitsrente. Das ist eine Kleinrente, die nur dann gezahlt wird, wenn man regelmässig nicht mehr als drei Stunden
pro Tag arbeiten kann. Die Betroffenenen, die in einer schlechter bezahlten Tätigkeit noch mehr als drei Stunden täglich
arbeiten können, erhalten sogar keinerlei staatliche Zahlung. Das ist sehr oft ein Abrutschen in die Armut und und in die finanzielle Not.
Berufsunfähigkeit ist nicht selten. Sie brauchen die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Statistisch wird jeder 4. (!)
Arbeitnehmer irgendwann berufsunfähig. Für wenige Euro im Monat an Prämie können Sie sich und Ihre Familie vor
der Armut bewahren.
Die Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine monatlich zu zahlende Rente. Gezahlt wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die
versicherte Person berufsunfähig ist und in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten kann.
In vielen Fällen ist die versicherte Person nur teilweise berufsunfähig. Dann ist es wichtig, dass die vereinbarte Rentenzahlung
der Berufsunfähigkeitsversicherung schon bei einer
teilweisen Berufsunfähigkeit voll gezahlt wird. Tarife, die nur bei
voller Berufsunfähigkeit eine Zahlung vorsehen, sind zwar sehr viel billiger, aber in der Praxis nicht wirklich sinnvoll.
Unter dem Stichwort
"Verweisung" findet sich dann im Kleingedruckten die Formulierung "berufsunfähig ist ... wer auch keine
andere Tätigkeit ausüben
kann." Das ist eine böse Falle. Da kann die Leistung verweigert werden, denn
ein Fussballprofi im Rollstuhl kann noch immer zum Beispiel Kinokarten verkaufen. Es muss im Kleingedruckten stehen "berufsunfähig ist ... wer auch keine
andere Tätigkeit
ausübt". Dann muss gezahlt werden! Prüfen Sie das vor Ihrer Unterschrift!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird, obwohl sie extrem wichtig ist, gerne vergessen und die bestehenden Risiken werden verdrängt.
Wirklich jeder, der von seiner Arbeitskraft lebt, sollte eine abschliessen. Sie ist am billigsten bei jungen Personen, bei denen
noch keinerlei Beeinträchtigung vorliegt. So werden Mehrprämien oder gar Leistungsausschlüsse für bestehende Vorerkrankungen vermieden.
Eine BU Versicherung ist billig im Verhältnis zum abgesicherten Risiko. Ein 30 jähriger gesunder kaufmännischer Angestellter im Büro
könnte eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente für rund 50 Euro Monatsprämie versichern.
Wichtige Randbedingungen
Der von Ihnen gewählte
BU-Versicherungsvertrag darf nicht zu früh auslaufen, denn viele Menschen werden erst im Alter von über
50 Jahren berufsunfähig. Auch darf die versicherte Rentenzahlung nicht zu klein sein. Es ist gut, 3/4 des Nettoeinkommens,
das man im Alter von 45 Jahren hat oder haben wird, als Berufsunfähigkeitsrente zu versichern. Gut ist, wenn der
Versicherungsvertrag die Möglichkeit der Erhöhung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung vorsieht. So kann der Versicherungsumfang
der späteren Lebenssituation ohne Probleme angepasst werden.
Vorerkrankungen - Keinesfalls mogeln oder verschweigen!
Ganz wichtig ist, dass die Gesundheitsfragen des Versicherers
wahrheitsgemäß, richtig und vollständig beantwortet werden.
Das wird sehr eng gesehen! Der Versicherer hat das Recht vor Auszahlung einer
Berufsunfähigkeits-Rente alle vorhandenen medizinischen Akten einzusehen und zu prüfen. Falls falsche,
unvollständige oder unrichtige Angaben zum Gesundheitszustand gemacht wurden, kann der Versicherungsvertrag über die
Anfechtung Rückgängig gemacht werden.
Wichtig: Zu den Vorerkrankungen gehören auch die recht banalen
Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps und ähnliche, die alle vollständig angegeben werden müssen. Im Falle der
erfolgreichen Anfechtung des Vertrags durch den Versicherer wird keine Rente gezahlt und es werden auch keine Beiträge
zurückerstattet (BGH IV ZR 46/04).